Sattelschlepper in der Ortsstraße
Kategorie: Verkehrsgefährdung
erledigt
Seit einiger Zeit wundere ich mich, dass immer wieder 38t-Sattelschlepper durch die Ortsstraße fahren und ich konnte beobachten, dass es sich dabei nicht um Zustelldienste handelt, weil sie von/bis Triesterstraße durchfahren. Natürlich ist mir die Tafel "no trucks" aufgefallen, sie hat aber straßenverkehrsrechtlich keine Relevanz. Ich kann mich gut erinnern, dass vor etwa 20 Jahren für die Durchfahrt nach Wr. Neudorf eine 6,5t-Beschränkung eingeführt worden ist. Die früher vorhandenen Verkehrszeichen wurden jedoch irgendwann in letzter Zeit entfernt. Wenn diese Beschränkung zeitlich befristet war, bitte ich - auch im Namen einiger Bdf. Freunde - um die Einleitung eines verkehrsrechtlichen Verfahrens, um die Gewichtsbeschränkung wieder aufleben zu lassen.
Hinweishistorie
bearbeitet von Christian Jeitler am 2017-07-26
Seit Aug. 2005 gibt es eine gemeinsame Verordnung, MG Biedermannsdorf und Wr. Neudorf, über ein LKW-Fahrverbot mit höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5t, mit Ausnahme Anrainerverkehr und landwirtschaftlicher Verkehr. Die Verkehrszeichen sind in beiden Gemeinden Kund gemacht. Es folgen laufend Überprüfungen von der Bezirkspolizeiabteilung und der Polizeiinspektion Wr. Neudorf, für die Einhaltung der höchstzulässigen Gewichtsbegrenzung von 3,5t. Wir werden die Polizei ersuchen das Verbot zu überwachen.