erledigt
Liebe Gemeinde,
Schweizer Kracher sind immer leidlich, zu Silvester noch halbwegs verkraftbar. Aber dass nun bereits am 03. Dezember mit diesem "Blödsinn" begonnen wird, ist nicht akzeptabel.
Anscheinend ist den/einigen Gemeindebürgern das entsprechende Verbot nicht bewusst (oder wird ignoriert).
"Seit 4. Juli 2013 dürfen Schweizer Kracher ("Piraten"), die einen Blitzknallsatz enthalten, nicht mehr verkauft werden. Seit dem 4. Jänner 2016 sind auch der Besitz und die Verwendung dieser Schweizer Kracher strafbar.
Weiterhin erlaubt sind Schweizer Kracher, die als Knallsatz nur Schwarzpulver enthalten. Aber auch das Zünden dieser Schweizer Kracher ist im Ortsgebiet und innerhalb oder in unmittelbarer Nähe von größeren Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern und bestimmten anderen Orten verboten und strafbar."
Ich wäre dankbar, wenn man die Bevölkerung (vielleicht per Postwurf, social media ect.) entsprechend sensibilisieren könnte.
Hinweishistorie
bearbeitet von Markus Steindl am 2019-12-04