Fußgängerverbot Friedhofsweg
Kategorie: Verkehrsgefährdung
erledigt
Kann man bitte ein Fußgängerverbot am Friedhofsweg etablieren. Dies ist die (Haupzufahrt) Straße zu 2 Wohnsiedlungen (Krautgärten und Leo Eichinger-Ring). Direkt parallel verläuft ein schöner Rad- und Fußgängerweg. Dennoch gehen ständig Hundebesitzer mit ihren Hunden (teilweise die Leine quer über die Straße) und Läufer auf dem Weg. Auch wenn man nur 30kmh also 10kmh weniger als erlaubt ist, ist dies extrem gefährlich. Vielen Dank.
Hinweishistorie
bearbeitet von Christian Jeitler am 2019-08-02
Wir haben Ihren Vorschlag in der gestrigen Gemeindevorstandssitzung ausführlich diskutiert. Da ein Fußgängerverbot nur dort erlassen werden soll, wo besondere Gefahrenstellen bestehen (z. B. neben Felswand, von der Steine fallen können) hat sich der Gemeindevorstand einstimmig dagegen ausgesprochen. Auch ich denke, dass die Verhaltensregelungen der Fußgänger im Straßenverkehr entsprechend geregelt sind (StVO) - eine weitere Tafel wird meiner Einschätzung keinen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten. Mit besten Grüßen Jörg Hausberger
bearbeitet von Markus Steindl am 2019-07-08
Ihr Wunsch wird an den Gemeindevorstand zur Bearbeitung weitergeleitet